Hygienekonzept für den Adenauer Martinsmarkt am 6. und 7. November 2021

(einschließlich 1. A(hr)denauer Weinmarkt und Martinszug)

 

1     Allgemeine Regelungen im Stadtgebiet

1.1 Im gesamten Stadtgebiet herrscht das Abstandsgebot.

1.2 Auf das Tragen einer Maske kann unter freiem Himmel unter Wahrung der Regelung 1.1 verzichtet werden.

1.3 In den Geschäften gelten Maskenpflicht und Abstandsgebot.

 

2     Regelungen für den Bereich um die Wein- und Sektstände

2.1 Innerhalb der auf dem Boden gekennzeichneten Flächen rund um die Wein- und Sektstände gilt die 2G-Regelung.

2.2 Um die auf dem Boden gekennzeichneten Flächen betreten zu dürfen, bedarf es eines Kontrollbändchens, das man an einem der Gläserverkaufsstände erhalten kann. Ein Kontrollbändchen wird dort nur an Personen ausgehändigt, die der 2G-Regel genügen. Personen unter 12 Jahren erfüllen die 2G-Regel implizit und erhalten daher kein Bändchen.

2.3 Der Weinausschank erfolgt nur an Gäste mit Kontrollbändchen.

2.4 Verkauf von Flaschenwein an Personen, die kein Kontrollbändchen tragen, ist erlaubt, sofern diese Maske tragen und Abstand halten, wobei sich nur eine Person ohne Kontrollbändchen im gekennzeichneten Bereich befinden darf.

 

3     Regelungen für den Bereich der Imbisse und sonstigen Getränkestände

3.1 Innerhalb der auf dem Boden gekennzeichneten Flächen gilt die 2G-Regelung.

3.2 Der Zutritt zu den gekennzeichneten Bereichen ist analog zu 2.2 geregelt.

3.3 Die Ausgabe und der Verzehr erfolgt nur an Gäste mit Kontrollbändchen. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

3.4 Zwischen den Tischen muss ein Abstand von 1,5 m eingehalten werden. Bei der Belegung der Tische gilt ebenfalls das Abstandsgebot.

 

4     Regelungen für den Bereich des Kinderkarussells

4.1 Es gelten die unter 1 getroffenen Regelungen.

4.2 Der Aufenthalt im Bereich des Karussells ist auf die Dauer der Nutzung zu reduzieren, um unnötige Ansammlungen zu vermeiden.

 

5     Regelungen für den abgesperrten Bereich rund um die Bühne

5.1 Innerhalb des abgesperrten Bereiches rund um die Bühne gilt die 2G-Regelung.

5.2 Der Zutritt zu den gekennzeichneten Bereichen ist analog zu 2.2 geregelt.

5.3 Beim Betreten des Bereiches wird das Vorhandensein des Kontrollbändchens kontrolliert. Kinder unter 12 Jahren sind von dieser Regelung ausgenommen.

 

 6     Regelungen für den Adenauer Martinszug am 6. November 2021

Für den Martinszug gilt* für Zeit des Wartens auf den Beginn des Zuges, während des Umzugs selbst sowie bei der Brezelausgabe das Abstandsgebot von 1,5 Metern, wobei Familien oder andere Gruppen zusammenstehen oder gehen dürfen.

Gemeinsames Singen ist in reduziertem Maße möglich.

Musikalische Beiträge von Ensembles wie Bläsergruppen sind unter Wahrung des Abstandsgebots ebenfalls zulässig.

 

* siehe: https://corona.rlp.de/de/aktuelles/corona-regeln-im-ueberblick/