Verfügungsfonds der Stadt Adenau – Was ist das?
Der Stadtrat der Stadt Adenau hat im Jahr 2020 ein „Integriertes Städtebauliches Entwicklungskonzept“ (ISEK) für das Sanierungsgebiet „Stadtkern Adenau“ beschlossen. Ziel ist es, das Wohnen im Stadtkern attraktiver zu gestalten, den zentralen Versorgungsbereich zu stärken, das Kultur- und Freizeitangebot auszubauen und den öffentlichen Raum aufzuwerten.
Mit dem Verfügungsfonds wird den Akteuren vor Ort (Bewohner, Gewerbetreibende, Vereine etc.) ein Budget bereitgestellt, über dessen Verwendung ein lokales Vergabegremium entscheidet. Damit können eher kleinere Maßnahmen schnell und unbürokratisch realisiert werden.
Der Fonds soll helfen Ideen zu realisieren, die zur Stärkung und Attraktivitätssteigerung der Innenstadt beitragen und die der Allgemeinheit dienen. Jeder kann einen Antrag auf Förderung stellen – jeder kann sich also aktiv und innovativ einbringen.
Wie wird gefördert?
Der Verfügungsfonds wird zu 50 % aus Mitteln der Städtebauförderung und zu 50 % aus privaten Mitteln finanziert. Das heißt konkret: Bei einem Projekt mit Gesamtkosten in Höhe von 7.000 Euro können Sie eine Förderung von bis zu 3.500 Euro erhalten.
Der maximale Zuschuss pro Maßnahme beträgt 10.000 Euro.
Eigenleistungen der Antragstellenden dürfen leider nicht gefördert werden, alle Ausgaben sind durch entsprechende Rechnungen zu belegen.
Was kann über den Fonds gefördert werden?
Investive Maßnahmen im öffentlichen Raum (= längerfristig im Gebiet verbleibende Werte, die einen Mehrwert für das Gebiet erzeugen), z.B.:
- Beschilderungs-, Informations- und Leitsysteme
- Bepflanzung und Begrünung
- Beleuchtungselemente
- Ergänzung des Stadtmobiliars und anderer Ausstattungsgegenstände (z.B. qualitativ höherwertige Bestuhlung, Fahrradständer, Bänke, Spielgeräte, Müllbehälter)
Investitionsvorbereitende und -begleitende Maßnahmen (= Maßnahmen, die im Zusammenhang mit späteren Investitionen stehen), z.B.:
- Wettbewerbe
- Gutachten
- Bürgerbeteiligung
- Umnutzungskonzepte für Leerstandsobjekte
Wer kann einen Antrag auf Förderung stellen?
Bewohner, Unternehmen, Vereine und Bürgerinitiativen, gemeinnützige Träger, öffentliche Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, Stadt Adenau, Verbandsgemeinde Adenau
Welche Fördervoraussetzungen bestehen?
- Die Maßnahme befindet sich im Sanierungsgebiet in der Innenstadt.
- Mit der Umsetzung wurde noch nicht begonnen.
- Das Vorhaben dient der Allgemeinheit und stimmt mit den städtebaulichen Zielen überein.
- Das Projekt kann nicht anderweitig gefördert werden (Ausschluss Doppelförderung).
- Sämtliche Maßnahmen sind mit der Stadt Adenau abzustimmen.
Ausführlichere Infos zu allen Fragen finden Sie hier zum Download:
- Vergaberichtlinie
- Allgemeine Infos
- Antragsformular
- Flyer
- Übersichtskarte Sanierungsgebiet
- Verwendungsnachweis (nach Abschluss des Projektes)
- Pressemeldung zum Start des Verfügungsfonds
Ansprechpartner
Stadt Adenau |
Verbandsgemeinde Adenau Sandra Kämmerling Fachbereich Planen und Bauen Tel. 02691 / 305-206 Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! |